Fuel-Switch-Regelungen: Weiterhin Bedarf?
Aktuell werden die Fuel-Switch-Regelungen von der Bundesregierung überprüft. Möglicherweise soll die Alarmstufe des Notfallplans Gas aufgehoben werden. Dies hätte zur Folge, dass die Fuel-Switch-Regelungen nicht mehr anwendbar wären, da die Alarmstufe Voraussetzung für die Anwendung der Vorschriften ist.Der Bundesgesetzgeber hat im Herbst 2022 bekanntermaßen Sonderregelungen zur Bewältigung der Gasmangellage verabschiedet. Mit diesen Regelungen sollte der Brennstoffwechsel von Industrie- und Energieanlagen, weitere Gaseinsparprojekte sowie die Aufrechterhaltung der Industrieproduktion in der Gasmangellage erleichtert werden. Eine Evaluierung dieser „Fuel-Switch“-Regelungen durch den BDI in 2023 zeigte auf, dass von zahlreichen Unternehmen die Verfahrenserleichterungen genutzt werden konnten.
Vor diesem Hintergrund wäre der BDI über Informationen betroffener Unternehmen bis zum 23.07.2024 dankbar, ob Sie sich noch in einem Verfahren befinden oder ein solches planen, in dem Sie die Fuel-Switch-Regelungen (u. a. §§ 31 a ff. BImSchG) anwenden wollen.
Ansprechpartner beim BDI ist Frau Annette Giersch (a.giersch@bdi.eu)
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