EU-Kommission genehmigt deutsche Energiepreisbremsen

Die Europäische Kommission hat die deutsche Beihilferegelung im Umfang von 49 Mrd. EUR zur Unterstützung der Wirtschaft vor dem Hintergrund des russischen Kriegs gegen die Ukraine (Energiepreisbremsen) genehmigt – siehe Presseerklärung der Kommission.

Die Regelung wurde auf der Grundlage des am 23. März 2022 von der Kommission erlassenen und am 20. Juli 2022 sowie am 28. Oktober 2022 geänderten Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen genehmigt, in dem die Kommission gestützt auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anerkennt, dass das Wirtschaftsleben in der EU beträchtlich gestört ist.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.104606 zugänglich gemacht.

Der BDI setzt sich im Interesse der Schlagkraft und spürbaren Entlastung der deutschen Industrie für eine zeitnahe Überarbeitung des EU-Krisenbeihilferahmens (TCF) vom Oktober 2022 ein. Im Vorfeld des Europäischen Rates am 15./16.12.2022 es ist dem BDI gelungen, die Unterstützung von BusinessEurope für diese Forderung zu gewinnen.

Der Vierpunkte-Plan der Kommissionspräsidentin von der Leyen vom 13.12.2022 für eine europäische Antwort auf den U.S. Inflation Reduction Act beinhaltet an zentraler Stelle den Vorschlag einer „Anpassung der EU-Beihilfevorschriften für einige Jahre“. Noch im Dezember konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zur konkreten Umsetzung dieses Vorschlages.

Der BDI hat in diesem Kontext seine Forderungen in einem Arbeitsdokument weiter spezifiziert und wird den Prozess in enger Zusammenarbeit auch weiterhin aktiv begleiten.


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