Aktuelles zu REACH und CLP

· ECHA-Leitlinien zur Anwendung der CLP Kriterien aktualisiert
· Enforcement Project REF-12 zu „Importierten Produkten“ gestartet
· Beschränkung – ECHA Screening Report für vier Benzotriazole veröffentlicht
· BLAC-Leitlinie zu Schulungen zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten nach REACH-Beschränkung

· ECHA-Leitlinien zur Anwendung der CLP Kriterien aktualisiert

Die ECHA hat eine 6. Version der ECHA-Leitlinien zur Anwendung der CLP-Kriterien aktualisierte und veröffentlicht: echa.europa.eu/documents/10162/2324906/clp_en.pdf/58b5dc6d-ac2a-4910-9702-e9e1f5051cc5#msdynttrid=bpagCnhKAsoEyZeK0fg-cBdP_I5njC8ex6QGbax2Iho

Vor allem in Teil IV wurden Aktualisierungen und Anpassungen: Umweltgefahren und im Detail zu Abschnitt 4.1 „Gewässergefährend“ vorgenommen.

· Enforcement Project REF-12 zu „Importierten Produkten“ gestartet

Mit Jahresbeginn wurde das Enforcement Project REF-12 zu „Importierten Produkten“ gestartet.

Im Rahmen des Projektes untersuchen die europäischen Durchsetzungsbehörden in Zusammenarbeit mit dem Zoll, ob die Unternehmen ihre REACH-Registrierungs- und Zulassungspflichten für chemische Produkte, die sie von außerhalb der EU importieren, sowie die Pflichten in Bezug auf beschränkte Chemikalien in Erzeugnissen erfüllen.

Das ECHA Enforcement Forum wird dieses EU-weite Durchsetzungsprojekt (REF-12) für importierte Stoffe, Gemische und Erzeugnisse koordinieren, das auf die Prioritäten der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit abgestimmt ist. Die Kontrollen werden im Laufe des Jahres 2024 durchgeführt und die Ergebnisse werden im Jahr 2025 vorgelegt.

· Beschränkung – ECHA Screening Report für vier Benzotriazole veröffentlicht

Die ECHA hat einen Screening Report (Annex XV-Report) für die Verwendung von folgenden vier Benzotriazolen in Erzeugnissen erstellt:

In ihrem Bericht kommt die ECHA für UV-328 zu dem Ergebnis, dass kein Restriktionsdossier erarbeiten werden sollte, da der Stoff über die POP-Verordnung reguliert werden wird (die Aufnahme in Annex A der Stockholm Konvention ist für das 1. Halbjahr 2024 vorgesehen).

Bei den anderen drei Stoffen (UV-327, UV-350, UV-320) ist die ECHA der Ansicht, dass die Anforderungen zur Erstellung eines Dossiers nach Anhang XV für die Beschränkung (für alle oder ausgewählte) Verwendungen dieser Stoffe in Erzeugnissen erfüllt sind.

Der Zeitplan für die Entwicklung des Beschränkungsdossiers wird in der Roadmap für Beschränkungen festgelegt, wobei auch andere Prioritäten berücksichtigt werden.

Der Screening-Bericht ist auf der Website verfügbar:
fb256312-68a2-d15e-94d7-c188fb36d273 (europa.eu)

· BLAC-Leitlinie zu Schulungen zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten nach REACH-Beschränkung

Am 24. August 2020 ist die REACH-Beschränkung (Verordnung (EU) 2020/1149) zu Diisocyanaten in Kraft getreten, welche zum 24.08.2023 eine wiederkehrende Schulungsverpflichtung festgelegt hat.

Die Verordnung sieht einerseits Beschränkungen zum Inverkehrbringen vor, aber auch die Abgabe und die Weiterverwendung der Produkte, wenn sichergestellt ist, dass industrielle oder gewerbliche Anwender erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC: https://www.blac.de/) hat nun eine Auslegungshilfe in Form eines Leitfadens veröffentlicht. Die BLAC ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und wurde mit der Zielsetzung gegründet, einen möglichst ländereinheitlichen Vollzug des Chemikalienrechts in der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen.

Auch wenn die Leitlinie formal nicht rechtsverbindlich ist, wird sie sicherlich von den Behörden als Richtschnur zur Auslegung herangezogen. Insbesondere werden unter Pkt. 6 „Qualitätsanforderungen an die Schulung selbst“ Anforderungen zur Durchführung von Schulungen festgehalten:

Es bestehen insbesondere folgende Möglichkeiten des Schulungsdesigns:

– Online-Schulung mit Trainer
– Präsenzschulung mit Trainer
– Kombinationsschulung mit Selbstlernmodul und Trainer.

Schulungsveranstaltungen im Sinne des Eintrags 74 Anhang XVII REACH-VO können auch als Kombinationsschulung, d. h. einem Selbstlernmodul und anschließendem verpflichtenden Kontakt mit einem Trainer (in Präsenz oder Online) durchgeführt werden, wenn die hierfür formulierten Rahmenbedingungen dieser Leitlinien eingehalten werden.

Bei allen Schulungen muss ein einfacher und unmittelbarer Austausch zwischen Trainer und Teilnehmenden möglich und vorgesehen sein, um eine ausreichende Berücksichtigung und Klärung von Fragen der Teilnehmenden sicherzustellen.

Die Beschränkung erlaubt zwar Online-Schulungen für alle drei o.g. Schulungsstufen, jedoch ist bei der Aufbauschulung und Fortgeschrittenenschulung für potenziell hochexponierte Beschäftigte zu empfehlen, dass diese Module nicht das alleinige Schulungsmedium darstellen, damit ein Praxisbezug hergestellt und die korrekte und risikoarme Anwendung ggf. vorgeführt und geübt werden können.

Sowohl für Präsenz- als auch Online-Schulungsveranstaltungen gilt eine Anwesenheitspflicht für Teilnehmende, die entsprechend sichergestellt werden muss. Aus diesem Grund sind insbesondere bei der Durchführung der Schulungen als Online-Kurse folgende Punkte zu erfüllen:

– Ein Verfahren für eine Identitätskontrolle vor Veranstaltungsbeginn sowie deren Dokumentation und Archivierung ist. Der Identitätsnachweis muss durch ein geeignetes Nachweisverfahren oder zumindest über eine Videoidentifizierung erfolgen.
– Ein Verfahren, welches sicherstellt, dass alle Teilnehmenden über die volle Fortbildungsdauer am Bildschirm anwesend und mit dem Trainer verbunden sind. Hierzu kann zum Beispiel festgelegt werden, dass die Videoübertragung während der gesamten Fortbildungsveranstaltung aufrechterhalten wird oder ein Moderator, welcher nicht identisch mit dem Trainer ist, die Anwesenheit während der Fortbildung stichprobenartig kontrolliert oder dass regelmäßige Rückfragen an die Teilnehmenden erfolgen.
– Ein Verfahren, das Rückfragen der Teilnehmenden jederzeit ermöglicht. Hierzu kann beispielsweise auch eine Chatfunktion benutzt werden.

Die BG RCI hatte in diesem Zusammenhang im April 2023 ein Fachbereich AKTUELL (FBRCI-024) „Verpflichtende Schulungen bei Tätigkeiten mit Diisocyanat-haltigen Produkten – Handlungshilfe“ veröffentlicht: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4731


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